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Reifenverwirrung

#1 von lerntux , 07.04.2021 00:05

Ich weiß nicht was ich davon halten soll:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...raftraeder.html
Ist jetzt doch wieder fast alles erlaubt oder soll das komplett verwirren damit man auf jeden Fall in die Kontrollfalle tappt ?
Danach kann ich drauf machen was in der COC als mindest Voraussetzung steht und sogar wenn es eine andere Reifenbauart ist ? Diagonal / Radial !
Hilft halt in IT nicht.


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RE: Reifenverwirrung

#2 von KK66 , 07.04.2021 07:03

HI, Dieter,

kennst du nicht einen Verkehrspolozisten, die müssen es doch wissen, wenn sie sowas kontrolieren sollen.

Auf der WR fahre ich einen Michelin Cross AC 10, der nicht mehr produziert wird. Einen Satz habe ich mir noch gesichert.
Beim Händler stand mein nachbestellter HR, als ein Dekra-Mann anwesend war. Der Händler hat ihn auf das Problem angesprochen.
Dekra-Mann: Entscheidend ist die im KFZ-Schein eingetragene Größe, nicht der Hersteller.
Der Händler ist der Meinung, das man auch unterschiedliche Hersteller auf dem MR fahren darf, Hauptsache der Reifen ist vom Hersteller freigegeben.

Bis denn

Karl


 
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RE: Reifenverwirrung

#3 von BaldBeard , 07.04.2021 09:22

Ich seh das so:

Wenn keine Markenbindung eingetragen ist nehme ich den Reifen der mir gefällt mit den selben Grundwerten. Ist bei meiner KTM so. Nur die Größe ist eingetragen.

Hast Du hingegen einen bestimmten Reifen eingetragen dann ist Essig, es sei denn es ist eine EU Zulassung, dann kannst du auch eine andere Marke mit denselben Werten nehmen.

So habe ich das verstanden.

VG
Franky


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RE: Reifenverwirrung

#4 von lerntux , 07.04.2021 18:57

Der letzte Abschnitt verwirrt mich, da es anscheinend egal ist ob Radial oder Diagonal. Das war bis jetzt nicht so.
Und auf Herstellerseite heißt es, man müsse sie abnehmen lassen.
Siehe Mitas und "Freigabe" Tenere 700.
Übrigens ist in D nicht der Schein wichtig sondern die COC sofern man eine hat. Da stehen meistens die Alternativen drin, so auch bei mir.
Die Polizisten wissen das auch nicht. Wenn man Glück hat, findet man jemanden kompetentes beim TüV.
Aber nur mit Glück. Kenne da Leute die wollten einen Reifen eintragen lassen. Ergebnis:das muss nicht eingetragen werden.
Doch, sonst bekommt man in Italien Probleme. Die interessieren sich nicht für die COC wie bei uns, bei denen muss das was im Fahrzeugschein steht, exakt mit dem was auf dem Reifen steht (Größe, Bauart und Speedindex), übereinstimmen. Ja ist ein EU Land aber man darf dann sich durch die Instanzen klagen, sehr teurer Spass.


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RE: Reifenverwirrung

#5 von Milka , 07.04.2021 20:29

Ich bin da ganz bei Dieter, der Unterschied von Radial auf Diagonal ist Eintragepflichtig, habe das im T700 Forum auch verfolgt und ich würde einen Sachverständigen eher glauben als das was manche User im Netz so wiedergeben


Alle Räder stehen Still wenn mein Bremspedal es will


 
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