Hi,
habe gerade Stoff zum Nachdenken erhalten, folgende Situation:
In einer größeren Firma verabreden sich Führungskräfte zu einer gemeinsamen MR- Ausfahrt, es melden sich insgesamt 60 Teinehmer. Es werden 3 Gruppen a 20 Fahrer gebildet.
Die 3 Gruppen fahren unabhängig voneinander los, aber mit dem gleichen Ziel, einem Motorrad-Treff. Alle Teilnehmer tragen Nummern am Rücken, so leicht als Gruppe zu
erkennen.
In der letzten Gruppe passiert ein Unfall: Der Leiter der Gruppe fährt voraus, blinkt korekt nach links, der nachfolgende übersieht das Blinken und fährt dem Führenden seitlich
ins Motorrad, beide stürzen. Das getroffene Motorrad, eine BMW ist im Rahmen weggeknickt, fast 90 ° Winkel. Beide Motorradfahrer kommen ins KKH, keine lebensgefährlichen
Verletzungen, glücklicherweise hauptsächlich Prellungen und Schleudertrauma.
BEIDE VERSICHERUNGEN LEHNEN SCHADENSERSATZ AB ! ! !
Begründung: Kolonnenfahren ist nicht versichert. Stehe angeblich in jeder KFZ-Versicherung.
Auch eine private Haftpflichtversicherung des Schuldigen braucht nicht zu zahlen. Die folgenden Fahrer hatten vor der Polizei ausgesagt, das der Führende ordnungsgemäß
geblinkt habe. Aber da alle Fahrer durch Nummern als zueinandergehörend gesehen wurden, mußte die Polizei dieses den Versicherungen mitteilen, die daraufhin eine
Schadensregulierung ablehnten.
Das Opfer hätte nur durch eine Klage gegen seinen Arbeitskollegen eventuell eine Chance gehabt.
Mir war dieser Passus in einer KFZ-Versicherung bisher unbekannt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder findet sich ev. ein Versicherungsfachmann hier im Forum?
Ab wievielen Motorrädern ist man eine Kolonne?
Ich habe Ende Okt. eine geführte Enduro-Tour durch/an die Ardeche gebucht, ein deutscher Veranstalter, der diese Touren seit über 20 Jahren anbietet, bin mal gespannt, was der
Chef, der selbst diese Tour führt, dazu sagt. Oder hat ein Veranstalter eine spezielle Schadenshaftpflichtversicherung?
Bis denn
Karl