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RE: Die Luft wird dünner...

#31 von Ebbi , 04.04.2021 00:28

Zitat von lerntux im Beitrag #29
Es lässt sich dann auch keine nicht Berechtigung ableiten.


Ob dort das Befahren von Fahrwegen mit Kfz verboten oder erlaubt ist, ist mir egal, ich habe keine Lust entsprechend zu recherchieren und habe mich dazu nicht geäußert.

Es wurde aber darauf verwiesen, dass sich aus § 25 NWald NG das Recht zum Befahren von Fahrwegen ableiten läßt, dass ist nach § 25 ABS. 2 Satz 3 eindeutig nicht der Fall! In Satz 3 steht ganz klar, dass das NWaldLG das Befahren von Fahrwegen mit Kfz nicht regelt. Da ist für mich ein unmissverständlicher Gesetzestext aussagekräftiger als die Auskunft eines Polizisten.

Auch zu Ostern fehlt mir jeglicher Missionierungswille! Ich habe auf den eigentlich unmissverständlichen Paragraphen hingewiesen, wer was daraus macht ist mir egal, mir ging es nur darum eine klar unzutreffende Aussage nicht unkommentiert in einem öffentlichen Forum stehen zu lassen.


 
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RE: Die Luft wird dünner...

#32 von BaldBeard , 04.04.2021 07:12

Da steht nicht das "BEFAHREN" sondern das "FAHREN".

Das Fahren regelt die StVO. z.B. das man eine Führerschein haben muss. Das das Fahrzeug angemeldet sein muss etc. und genau das regelt das Waldgesetz nicht. Und genau das steht in Satz 3. Das ist so üblich bei Gesetzestexten frei nach dem Motto: Das berührt die Gültigkeit anderer Gesetze nicht.

Ich bin ehrlich etwas irritiert, warum man das so auslegen könnte. Aber du magst glauben was du willst, bleibt mehr Platz für mich in den niedesächsichen Wäldern und ich fahre überall wo es mir die Schilder nicht verbieten.

So long und nichts für Ungut
Franky


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RE: Die Luft wird dünner...

#33 von BaldBeard , 04.04.2021 07:30

Ach ja:

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes. ... Im Strafrecht muss die Tat explizit verboten sein und es darf auch keine Analogie zu Lasten des Täters gemacht werden. Das heißt: Ohne konkretes Gesetz keine Strafe.

Frohe Ostern
Franky


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RE: Die Luft wird dünner...

#34 von Ebbi , 04.04.2021 22:42

Zitat von BaldBeard im Beitrag #32
Da steht nicht das "BEFAHREN" sondern das "FAHREN".

Da steht:
Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

Wo ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen dem Fahren auf einem Fahrweg und dem Befahren eines Fahrweges?

U.a. werden in Satz 1 Kfz genannt, also besagt Satz 3: Das Fahren mit Kfz auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt. Somit läßt sich vollkommen eindeutig weder eine Berechtigung, noch ein Verbot zum Befahren von Fahrwegen mit Kfz aus diesem Gesetz ableiten!


 
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RE: Die Luft wird dünner...

#35 von cowy , 05.04.2021 09:53

Wenn wir alle nicht nur wegen den Hühnern

Bild entfernt (keine Rechte)

Fahren, sollte es eigentlich relativ gut klappen 😉


‎Viele Grüße, cowy ( Donie )

Es gibt immer einen Weg - Saumpfad in Reifenbreite reicht 😜


 
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RE: Die Luft wird dünner...

#36 von lerntux , 05.04.2021 10:02

@Ebbi
Logisch, da das Fahren durch die StVO geregelt wird.
Ich weiß natürlich nicht was Deine Intension mit Deinem Beitrag ist.
Wenn Du aber nur Dinge machst, die ausdrücklich in irgendeinem Gesetz erlaubt sind, wirst Du nicht lange leben.
Oder wo steht das Du atmen oder die Luft verwenden darfst.
Aber da Du so drauf rum reitest, schau Dir mal
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
an. Du wirst dich freuen denn es könnte so ausgelegt werden das es mit dem Möppi immer unnötig ist.
Und im September, wenn dann die Grünen dran sind, kannst Du Deine Fahrzeuge eh verschrotten.


Das Ziel ist ein Weg zu finden


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RE: Die Luft wird dünner...

#37 von KK66 , 05.04.2021 10:47

Hi,

man kann natürlich immer weiter argumentieren.
Heißte es nicht so schön: Recht haben, bedeutet noch nicht, Recht zu bekommen.

Ich fahre nicht nur als Brillenträger und aus Bequemlichkeit einen Klapphelm. Und das schon seit Beginn meiner Enduro-
Versuche. Ich kann auch keine Försterwende oder hänge mein Kennzeichen zu. Ich war lieber gesprächsbereit und eventuell
zerknirscht, aber bis heute habe ich keine Anzeige bekommen.
Zum Teil liegt es wahrscheinlich auch an meinem Alter (grauer Bart, deshalb Klapphelm. Bei Kontakten, Klappe auf, wie der
Ritter, der mit offenem Visier kämpft.)
Lieber quatschen, als abhauen. Wenn es ungemütlich wird, zücke ich meine Kamera und mache ein Rundumvideo, falls der
Andersmeinige mich anzeigen sollte, und behauptet, er hätte mich abseits des Weges angetroffen. Einem Förster würde man
wohl eher glauben als mir. Ich bezeichne das als <DOKUMENTATION<

Bisher war das unnötig, aber man weiß ja nie.
In direkter Nähe meines Wohnortes hatte ich zweimal unerfreuliche Kontakte, also meide ich diese Gebiete.

Bis denn

Karl


 
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RE: Die Luft wird dünner...

#38 von Ebbi , 05.04.2021 13:34

Zitat von lerntux im Beitrag #36
@Ebbi Logisch, da das Fahren durch die StVO geregelt wird.

Was meinst du damit? Den Satz verstehe ich nicht.

Zitat von lerntux im Beitrag #36
Ich weiß natürlich nicht was Deine Intension mit Deinem Beitrag ist.
ver


Habe ich doch ganz klar geschrieben:
Zitat von Ebbi im Beitrag #31

Ob dort das Befahren von Fahrwegen mit Kfz verboten oder erlaubt ist, ist mir egal, ich habe keine Lust entsprechend zu recherchieren und habe mich dazu nicht geäußert.
[...]
Auch zu Ostern fehlt mir jeglicher Missionierungswille! Ich habe auf den eigentlich unmissverständlichen Paragraphen hingewiesen, wer was daraus macht ist mir egal, mir ging es nur darum eine klar unzutreffende Aussage nicht unkommentiert in einem öffentlichen Forum stehen zu lassen.



Zitat von lerntux im Beitrag #36

Wenn Du aber nur Dinge machst, die ausdrücklich in irgendeinem Gesetz erlaubt sind, wirst Du nicht lange leben.
Oder wo steht das Du atmen oder die Luft verwenden darfst.

Und was hat diese tonnenschwere Erkenntnis mit meinen Beiträgen zu diesem Thema zu tun? Absolut gar nichts, ebensowenig wie § 30 StVO.

Es ist schon erstaunlich, was in die Feststellung, dass sich aus § 25 NWaldLG keine Berechtigung zum Fahren auf Fahrwegen mit Kfz ergibt, vollkommen zusammenhanglos hineininterpretiert wird.

Ich stelle mir gerade eine Unterhaltung vor:
"Aus § 25 NWaldLG ergibt sich keine Berechtigung zum Fahren auf Fahrwegen mit Kfz."

"Du darfst aber ohne gesetzliche Erlaubnis atmen, schau mal in die StVO und wenn die Grünen an der Macht sind ist sowieso alles vorbei."

Ich habe fertig!


 
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RE: Die Luft wird dünner...

#39 von cowy , 05.04.2021 14:43

Zitat
Auch zu Ostern fehlt mir jeglicher Missionierungswille!



ECHT ?

Glaub mir, Harry - mir auch nicht....


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RE: Die Luft wird dünner...

#40 von BaldBeard , 05.04.2021 18:12

Zitat von Ebbi im Beitrag #34
Zitat von BaldBeard im Beitrag #32
Da steht nicht das "BEFAHREN" sondern das "FAHREN".

Da steht:
Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

Wo ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen dem Fahren auf einem Fahrweg und dem Befahren eines Fahrweges?




Das FAHHREN ist das bewegen des KFZ im Rahmen der StVO, welches eben diesen Regeln unterliegt unabhängig wo das passiert.
Das BEFAHREN ist das tatsächlich physikalische benutzen des (In diesem Fall des Waldes), welches eben Waldgesetze etc in ihrem eigenen Anliegen regeln.


Ergo:
Wenn da steht: "Das Befahren (des Waldes, denn es geht ja hier um den Wald im Waldgesetz) außerhalb von Fahrwegen ist nicht erlaubt." Dann ist es innerhalb also das Befahren des Waldes AUF Fahrwegen erlaubt.

Wenn ich dir sage: "Das Urinieren auf meinem Grundstück außerhalb meiner Toilette ist untersagt", dann heißt es dass es innerhalb der Toilette erlaubt ist. Und nicht, dass sich daraus das Recht auf meiner Toilette zu urinieren nicht ableiten lässt.

Ich denke, warum du das hier nicht siehst ist, dass du vom Befahren des Fahrweges ausgehst. Es geht hier aber um das Befahren des Waldes auf dem Fahrweg. Wenn man das nun berücksichtigt, dann wird der Gesetzestext eindeutig.

VG
Franky


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RE: Die Luft wird dünner...

#41 von Jogi wan Kenobi , 05.04.2021 18:16

Auf jeden Fall ist das Waldgesetz in Niedersachsen weitaus freundlicher formuliert als in BW oder BY.
Ich würde gern tauschen, wo kann ich mich melden?


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RE: Die Luft wird dünner...

#42 von BaldBeard , 05.04.2021 18:18

Beim Einwohnermeldeamt jeder Stadt in NDS :-)


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RE: Die Luft wird dünner...

#43 von Jogi wan Kenobi , 05.04.2021 18:27

Nein Nein, ich will das Gesetz tauschen, nicht den Wohnort.


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RE: Die Luft wird dünner...

#44 von BaldBeard , 05.04.2021 18:29

Um ein Zitat aus der Sonnenallee die Ehre zu geben: "Tja, da hasste mal blöde Pech jehabt Keule".


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RE: Die Luft wird dünner...

#45 von Ebbi , 06.04.2021 02:18

Zitat von cowy im Beitrag #39

Zitat
Auch zu Ostern fehlt mir jeglicher Missionierungswille!


ECHT ?

Glaub mir, Harry - mir auch ....






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