Zitat von BaldBeard im Beitrag #40
Das FAHHREN ist das bewegen des KFZ im Rahmen der StVO, welches eben diesen Regeln unterliegt unabhängig wo das passiert.
Das BEFAHREN ist das tatsächlich physikalische benutzen des (In diesem Fall des Waldes), welches eben Waldgesetze etc in ihrem eigenen Anliegen regeln.
Unsinn!
Zitat von BaldBeard im Beitrag #40
Ergo:
Wenn da steht: "Das Befahren (des Waldes, denn es geht ja hier um den Wald im Waldgesetz) außerhalb von Fahrwegen ist nicht erlaubt." Dann ist es innerhalb also das Befahren des Waldes AUF Fahrwegen erlaubt.
Aber gem. Satz 3 gilt das nicht für Kfz!
Zitat von BaldBeard im Beitrag #40
Ich denke, warum du das hier nicht siehst ist, dass du vom Befahren des Fahrweges ausgehst. Es geht hier aber um das Befahren des Waldes auf dem Fahrweg. Wenn man das nun berücksichtigt, dann wird der Gesetzestext eindeutig.
Das kannst du doch nicht ernst meinen!
Ich sehe keinen Sinn darin diese Diskussion fortzusetzen, jeder Leser mag sich dazu eine eigene Meinung bilden.